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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik
 
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehende Rechtsgeschäfte zwischen Pientak + Thun Veranstaltungstechnik, Inhaber Elmar Pientak (nachfolgend Pientak + Thun Veranstaltungstechnik genannt) und dessen Vertragspartnern, die Sach- und/oder Dienstleistungen von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter bedarf der schriftlichen Form. Als schriftliche Form gelten E-Mail, Telefax und postalische Sendungen.
3. Miete
Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können während der Geschäftszeiten (montags bis freitags 10.00 – 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung) erfolgen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden; angebrochene Tage werden, wenn nicht anders vereinbart, als voller Tag berechnet. Auch wenn der Transport durch Pientak + Thun Veranstaltungstechnik erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich.
Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies nicht möglich, so ist Pientak + Thun Veranstaltungstechnik hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten hat, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, den der Pientak + Thun Veranstaltungstechnik nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamer Abschluss und Inhalt § 2 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist Pientak + Thun Veranstaltungstechnik berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien zu sorgen. Das Leihmaterial ist grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen.
4. Gewährleistung und Haftung
Pientak + Thun Veranstaltungstechnik verpflichtet sich die Mietsache funktionsfähig und für die Dauer der Mietzeit zu übergeben. Die Übergabe erfolgt im Lager von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung. Pientak + Thun Veranstaltungstechnik ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.
Der Mieter ist verpflichtet, sich bei der Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit und richtiger Funktion zu überzeugen. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.
Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsache berechtigt Pientak + Thun Veranstaltungstechnik zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder –schwankungen hat der Mieter einzustehen. Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, dieses unverzüglich der Pientak + Thun Veranstaltungstechnik anzuzeigen. Der Mieter sichert der Pientak + Thun Veranstaltungstechnik zu, die Geräte in sauberem einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Bei Verschmutzungen wird die Reinigung in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene andere Teile, einschließlich Kleinteilezubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.
Vom Mieter verlangte Lieferzeiten werden nicht automatisch anerkannt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Ereignissen wie höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördlichen Anordnungen, Feuer, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrsstörungen, Streiks, Mangel an Rohmaterial usw. entbindet Pientak + Thun Veranstaltungstechnik von jeder Lieferfrist.
5. Gewährleistungsansprüche des Mieters
Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei der Übernahme gem. § 4, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Pientak + Thun Veranstaltungstechnik nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt. Ist Pientak + Thun Veranstaltungstechnik zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.
6. Verkauf oder Ankauf
Pientak + Thun Veranstaltungstechnik behält sich bis zur restlosen Zahlung des Kaufpreises und dem Ausgleich etwaiger Verbindlichkeiten des Käufers aus anderen Geschäften das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Der Eigentumsvorbehalt geht nicht unter durch Einbau der Ware. Es gelten die Gewährleistungsbedingungen der Gerätehersteller, die Pientak + Thun Veranstaltungstechnik hiermit an den Käufer abtritt und bei deren Durchsetzung Pientak + Thun Veranstaltungstechnik gegebenenfalls behilflich ist.
7. Schadenersatz
Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadenersatzansprüche des Mieters, so für Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadenursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik beruht und Schadenersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung der Pientak + Thun Veranstaltungstechnik ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik.
8. Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik
Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren kann. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Pientak + Thun Veranstaltungstechnik von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit Pientak + Thun Veranstaltungstechnik Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.
9. Versicherung
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemeine und der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Pientak + Thun Veranstaltungstechnik auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt Pientak + Thun Veranstaltungstechnik die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.
10. Preise, Zahlungen und Stornierungen
Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Hilden, zzgl. Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Preisangaben stehen unter dem Vorbehalt einer kurzfristigen Änderung aufgrund von z.B. Wechselkursschwankungen. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung folgt in solchen Fällen per Vorkasse. Pientak + Thun Veranstaltungstechnik behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Installations-, Veranstaltungsbeginn bzw. Abholung des Auftragsgegenstandes storniert, ist eine Abstandsgebühr wie folgt zu zahlen.:
ab 90 Tagen bis 31 Tagen vor Miet-/Veranstaltungsbeginn                 50% des Auftragswertes
ab 30 Tagen bis 15 Tagen vor Miet-/Veranstaltungsbeginn                 80% des Auftragswertes
ab 14 Tagen vor Miet-/Veranstaltungsbeginn                                     100% des Auftragswertes
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang des Kündigungsschreibens bei Pientak + Thun Veranstaltungstechnik maßgeblich.
Im Falle eines Zahlungsverzuges kann Pientak + Thun Veranstaltungstechnik ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von Pientak + Thun Veranstaltungstechnik bleiben unberührt.
11. Eigentumsvorbehalt
Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum der Pientak + Thun Veranstaltungstechnik.
12. Rechte Dritter
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
13. Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Pientak + Thun Veranstaltungstechnik und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von Pientak+Thun Veranstaltungstechnik.